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Meldung von Fehlverhalten

Meldung von Fehlverhalten

 

COVAL bemüht sich um Transparenz und ein hohes Maß an Geschäftsethik.

Unser Whistleblowing-Service bietet die Möglichkeit, die Organisation auf vertrauliche Weise auf Verdachtsfälle von Fehlverhalten hinzuweisen. Es ist ein wichtiges Instrument zur Risikominderung und zur Aufrechterhaltung des Vertrauens in unsere Aktivitäten, indem es uns ermöglicht, mögliches Fehlverhalten in einem frühen Stadium zu erkennen und darauf zu reagieren. Whistleblowing kann offen oder anonym erfolgen. 

Wer kann einen Bericht erstatten ? 

Alle unsere berufsbezogenen Kontakte sind eingeladen, Fehlverhalten oder Bedenken bezüglich Fehlverhaltens zu melden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Freiwillige, Selbstständige, Praktikanten, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Lieferanten und Kunden. 

Personen, die einer dieser Kategorien angehört haben und während ihrer Zeit in solchen Rollen Informationen erworben haben, können ebenfalls einen Bericht erstatten.
Darüber hinaus können Personen, deren berufliche Beziehung noch nicht begonnen hat, uns Fälle melden, in denen während des Rekrutierungsprozesses oder anderer vorvertraglicher Verhandlungen Informationen über Verstöße erlangt wurden. 

Was kann gemeldet werden? 

Der Meldedienst kann genutzt werden, um Fehlverhalten am Arbeitsplatz zu melden, das im öffentlichen Interesse steht. 

Um im öffentlichen Interesse zu sein, sollte es sich um schwerwiegende Verfehlungen handeln (zum Beispiel Straftaten und Handlungen, die gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen, einschließlich EU-Gesetze), Korruption, Risiken für Gesundheit und Leben oder Schäden an der Umwelt), zum Beispiel

• Korruption und finanzielle Unregelmäßigkeiten; zum Beispiel Bestechung, unlauterer Wettbewerb, Geldwäsche, Betrug, Interessenkonflikte.
• Korruption und finanzielle Unregelmäßigkeiten; zum Beispiel Bestechung, unlauterer Wettbewerb, Geldwäsche, Betrug, Interessenkonflikte.
• Verstöße gegen Gesundheit und Sicherheit; zum Beispiel Arbeitsschutz, Produktsicherheit, schwerwiegende Diskriminierung und rechtswidrige Belästigung.
• Umweltverstöße; zum Beispiel rechtswidrige Behandlung gefährlicher Abfälle.
• Verstöße gegen die Privatsphäre; zum Beispiel unsachgemäße Verwendung von persönlichen Daten.

Die meldende Person muss keine soliden Beweise vorlegen, um Verdachtsmomente zu äußern.
Die meldende Person muss jedoch zum Zeitpunkt der Einreichung des Berichts vernünftige Gründe haben zu glauben, dass die Informationen über das gemeldete Fehlverhalten wahr waren. 

Wie melden :

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Bedenken auszudrücken:

 Alternative 1: Kontaktieren Sie einen Vorgesetzten oder Verantwortlichen innerhalb unserer Organisation. 

• Alternative 2: Senden Sie eine Meldung anonym oder vertraulich über den Meldekanal an das Denunziationsteam:

• Alternative 3: Wenn Ihre Bedenken eine rechtliche Einheit innerhalb der Europäischen Union betreffen, ist es auch möglich, über externe Kanäle, die von einer zuständigen Behörde in jedem Land der EU verwaltet werden, einen Bericht zu erstatten.

Alle erhaltenen Nachrichten werden vertraulich behandelt.
Der Meldeweg in Alternative 2 oben wird von WhistleB, einem externen Dienstleister, verwaltet.
Alle Nachrichten sind verschlüsselt. Um die Anonymität der Person, die eine Nachricht sendet, zu gewährleisten, löscht WhistleB alle Metadaten, einschließlich IP-Adressen. Die Person, die die Nachricht sendet, bleibt auch im weiteren Dialog mit den verantwortlichen Empfängern des Berichts anonym. Anonym über das externe System, das von der WhistleB verwaltet wird.
Wenn Sie Ihr Anliegen lieber telefonisch oder persönlich melden möchten, senden Sie bitte auch eine entsprechende Anfrage über das von WhistleB bereitgestellte Formular. 

Wenn eine Meldung eingereicht wird: 

Das Meldeteam:

Der Zugang zu den über unseren Meldungskanal empfangenen Nachrichten ist auf bevollmächtigte Personen beschränkt, die die Befugnis haben, Meldungsfälle zu behandeln. Ihre Aktionen werden protokolliert, und die Behandlung erfolgt vertraulich. Bei Bedarf können Personen, die Fachkenntnisse einbringen können, in den Untersuchungsprozess einbezogen werden. Diese Personen haben Zugriff auf relevante Daten und sind ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Empfang einer Nachricht:

Die Person, die die Meldung macht, erhält innerhalb von 7 Tagen eine Empfangsbestätigung für die Meldung.
Bei Erhalt einer Nachricht prüft das Meldeteam, ob die Meldung eine arbeitsbezogene Fehlhandlung betrifft, für die öffentliches Interesse besteht oder nicht. Wenn das Ergebnis dieser Bewertung positiv ist, werden geeignete Maßnahmen für die Untersuchung ergriffen. Siehe bitte den Abschnitt "Untersuchung" unten.
Wenn das Meldeteam der Ansicht ist, dass die Meldung die Anforderungen an eine arbeitsbezogene Fehlhandlung, für die öffentliches Interesse besteht, nicht erfüllt, wird die meldende Person entsprechend informiert.

Untersuchung:
Alle Meldungsangelegenheiten werden ernst genommen. 

• Niemand vom Meldeteam oder sonst jemand, der am Untersuchungsprozess teilnimmt, wird versuchen, die meldende Person zu identifizieren.
• Wenn der externe WhistleB-Kanal verwendet wird, kann das Meldeteam bei Bedarf über den Kanal anonyme Nachfragen stellen.
• Keine Meldung wird von jemandem untersucht, der in die Fehlhandlung verwickelt oder damit verbunden sein könnte. 
   Meldungsnachrichten werden von den beteiligten Parteien vertraulich behandelt.
 In die Untersuchung können auch unternehmensinterne oder externe Fachkenntnisse einbezogen werden. 

Innerhalb von drei Monaten nach dem Empfang der Meldung erhält die meldende Person Feedback zum weiteren Verlauf der Meldung. 

Schutz und Vertraulichkeit 

• Schutz der Hinweisgeber: 

COVAL duldet keine Maßnahmen, die darauf abzielen, eine Person daran zu hindern, Fehlverhalten zu melden. Niemand, der meldet und vernünftige Gründe hat zu glauben, dass die Informationen über das gemeldete Fehlverhalten wahr sind, wird wegen einer eingereichten Meldung Gegenmaßnahmen unterliegen.

• Verarbeitung personenbezogener Daten:

Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, wenn dies für die Untersuchung des Berichts und in Übereinstimmung mit Gesetzen und Vorschriften erforderlich ist. Nur autorisierte Personen, die Berichte über Hinweise erhalten und untersuchen dürfen, haben Zugriff auf personenbezogene Daten, und der Zugriff ist auf das Notwendige zur Durchführung der Untersuchung beschränkt. Personenbezogene Daten werden nicht länger als notwendig und nicht länger als zwei Jahre aufbewahrt. 

• Verarbeitung personenbezogener Daten:

WhistleB Whistleblowing Centre AB (World Trade Centre, Klarabergsviadukten 70, SE-107 24 Stockholm) ist verantwortlich für die Hinweisgeberanwendung, einschließlich der Verarbeitung verschlüsselter Daten wie Hinweisgebermeldungen.
Weder WhistleB noch Unterauftragnehmer können Nachrichten entschlüsseln oder lesen.
Weder WhistleB noch seine Subprozessoren haben daher Zugriff auf den lesbaren Inhalt.